Wer müsste eigentlich die Kosten für ein Bußgeld tragen, das ein Berliner Bezirksamt ausgestellt hat, weil der Eigentümer vor seinem Wochenendgarten den Schnee nicht hat räumen lassen oder ihn nicht selbst geräumt hat weil die öffentlichen Straßen von der öffentlichen Hand nicht so ausreichend geräumt und gestreut werden, dass der Eigentümer des Gartens in der Lage wäre, mit seinem privaten Auto in seinen Garten zu fahren um den Schnee dort zu räumen und er ebensowenig die Chance hat, die öffentlichen Verkehrsmittel zwischen Wohnung und Garten zu nutzen, weil diese nicht fahren, weil wiederum die öffentliche Hand nicht in der Lage ist, auch bei Schnee für einen reibungslosen Ablauf des öffentlichen Nahverkehrs zu sorgen?
Na der Eigentümer des Gartens natürlich, war das in dieser Stadt je anders?
Alles andere wäre ja Gerechtigkeit, nicht Recht.
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