Warnemünder Urlaubsfotos

Niemand soll am Sonntag arbeiten dürfen. Deshalb müssen in Warnemünde und anderswo an der Ostsee jetzt die Läden schließen. Weil niemand arbeiten soll, am heiligen Sonntag. Jetzt muss jedoch das Ordnungsamt genau zu dieser Zeit arbeiten. Um zu kontrollieren, ob sich die Geschäfte auch an die von der Kirche verordneten Schließungszeiten halten. Willkommen in Deutschland. Was wohl Thilo dazu sagen würde?

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Spaßbremse ausgebremst

Ab und zu gibt es auch gute Nachrichten aus dem Gericht:

Konzerte in der Zitadelle Spandau gehen weiter

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Anwohnerin gegen eine Konzertveranstaltungsreihe in der Zitadelle Spandau abgewiesen.

Gegenstand des Verfahrens war die Rechtmäßigkeit mehrerer den Veranstaltern von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz erteilter lärmschutzrechtlicher Genehmigungen für die Veranstaltungsreihen der Jahre 2009, 2010 und 2011. Gegenwärtig findet erneut auf dem Gelände der Zitadelle Spandau in der Zeit vom 29. Mai bis zum 20. August 2011 das sog. ‚citadel music festival‘ statt. Die Klägerin hat mit ihrer Klage insbesondere die Häufigkeit und die Dauer der Konzertveranstaltungen gerügt sowie eine Unzumutbarkeit der zugelassenen Lärmpegel  bzw. eine Belastung durch tieffrequente Geräusche geltend gemacht.  Das Gericht, das in der Sache bereits am  20. Mai 2011 verhandelt und anlässlich einer Konzertveranstaltung am 7. Juni 2011 den Veranstaltungsort sowie die Wohnung der Klägerin in Augenschein genommen hatte, ist dem nicht gefolgt. Die Klägerin sei durch die Konzertveranstaltungen nicht in ihren Rechten verletzt. Keiner der Richter habe am 7. Juni 2011 in der Wohnung der Klägerin bei geschlossenem Fenster störende Geräusche irgendwelcher Art wahrnehmen können, obschon ein vorhergehender Besuch der Konzertveranstaltung gezeigt habe, dass innerhalb der Zitadelle Spandau mit erheblicher Lautstärke eine stark basslastige, rhythmische und schlagzeugbetonte Rockmusik dargeboten worden sei. Es sei der Klägerin zuzumuten, an den 22 Veranstaltungstagen des Jahres 2011 für die Dauer der Veranstaltungen die bereits im Jahre 2008 in der Wohnung eingebauten Schallschutzfenster geschlossen zu halten.

Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Urteil der 10. Kammer vom 16. Juni 2011 (VG 10 K 175.09)

Storch Heinar siegt gegen Thor Steinar

Es gibt ab und an auch gute Agenturmeldungen:

Nürnberg (dpa/bb) – Die Satirefigur „Storch Heinar“ darf weiter auf T-Shirts und Taschen prangen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies wie erwartet am Mittwoch die Klage einer Bekleidungsfirma weitgehend ab, die die in rechtsextremen Kreisen beliebte Kleidermarke „Thor Steinar“ herstellt. Das Gericht war der Ansicht, dass keinerlei Verwechslungsgefahr zwischen der Marke und der Persiflage bestehe. Auch würden die Kennzeichen und Waren der brandenburgischen Firma weder herabgesetzt noch verunglimpft. Zudem sei das Satireprojekt des Rostocker Abgeordneten Mathias Brodkorb (SPD) von der Meinungsfreiheit gedeckt.